Arbeitnehmerveranlagung



Beratung, Erstellung und elektronische Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden gem. § 4 BiBuG., unter Berücksichtigung aller Absetzposten (Familienbonus Plus, Pendlerpauschale, etc.)

Auch als Incentive für Ihre Dienstnehmer.

Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung (freiwillige Arbeitnehmerveranlagung) haben Sie fünf Jahre Zeit.

Die verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung muss vor dem 30. April bzw. 30. Juni (bei Online-Erklärungen) des Folgejahres eingebracht werden.

Fragen? Das erste Gespräch ist kostenlos.




_________Buchhaltungsbüro Ana Maria Ivan, öffentlich bestellte Buchhalterin u. Personalverrechnerin, Geschäftsführerin. A-1100 Wien,Wiedner Gürtel 13, Icon Tower, 3. Stock. Copyright: Lic. phil. Ana Maria Ivan, Festnetz: +4315337819, Mobil: +436764733977. Das Büro ist montags-donnerstags von 9:00-17:00 Uhr, freitags 9:00-14:00 Uhr besetzt, persönliche Termine müssen telefonisch unter +4315337819 oder +436764733977 vereinbart werden._________